Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 30.03.1995

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   BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92   

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BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92 (https://dejure.org/1992,18054)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1992 - 5 B 17.92 (https://dejure.org/1992,18054)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - 5 B 17.92 (https://dejure.org/1992,18054)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Förderung eines Auslandsstudiums bei Unmöglichkeit des Erhalts eines inländischen Studienplatzes - Nachweis über die versuchten Maßnahmen zum Erhalt eines Studienplatzes im Inland

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
    Es kann in diesem Zusammenhang offenbleiben, ob eine Ausnahme auch dann zu bejahen ist, wenn noch eine erhebliche Anzahl von Fällen nach dem auslaufenden Recht zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).

    Denn jedenfalls wäre es Sache der Klägerin gewesen, dies genau und im einzelnen darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
    Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung solchen auslaufenden Rechts ergeben, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - und vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
    Gründe für eine Ausnahme von dieser Regel, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall angenommen hat, in dem die Fassung des aufgehobenen Gesetzes für die auf ihrer Grundlage erlassenen gemeindlichen Gebührensatzungen unverändert von Bedeutung blieb (BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - ), liegen hier nicht vor.
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
    "Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist der Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung nur dann, wenn angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiell-rechtlicher Ansicht - eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
    "Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist der Verfahrensmangel unzureichender Sachaufklärung nur dann, wenn angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiell-rechtlicher Ansicht - eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
    Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung solchen auslaufenden Rechts ergeben, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - und vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ).
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   OVG Berlin, 30.03.1995 - 5 B 17.92   

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